Dieser nun folgende Text Text bezieht sich auf die Fan Gemeinschaft ,,Inferno Bonn’’ des Fußball Clubs Bonner SC.
Erst nun einmal etwas zu unseren Personen und zu der Gruppe:
Inferno Bonn wurde 15.09.2009 gegründet. Zum Gründungszeitpunkt waren wir 5 Gründer.
. Hier unsere Satzung: § 1 Name, Sitz und Gründungsdatum Der Fanclub führt den Namen –Inferno Bonn-, hat seinen Sitz in Bonn und wurde am 15.09.09 gegründet § 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr § 3 Zweck des Vereins Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des Bonner SC bei Heim - und Auswärtsspielen. Er bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechtextremistische oder linksextremistischen Inhalte. Freude am Fußball des BSC Fairplay und Respekt gegenüber anderen Fan´s Keine Macht den Drogen § 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft a.) Mitglied kann grundsätzlich jede Person werden, die das 14 Lebensjahr vollendet hat. Über eine Aufnahme, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden. b.) Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären. c.) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. d.) Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. e.) Der Ausschluss erfolgt bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins. wegen unehrenhaftem Verhaltens inner - und außerhalb des Vereins. aus sonstigen schwerwiegenden Gründen. f.) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. g.) Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein. § 5 Jahresbeitrag Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird. "Jahresbeitrag fällt weg"
§ 6 Vorstand Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus: a.)den Vorsitzenden b.) dem Kassenwart Der Verein wird von den Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.
§ 7 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sind. § 9 Vereinsauflösung Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt
Ziele: Wir versuchen den BSC in allen uns möglichen zu Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Darunter zählen hauptsächlich die oben genannten Clubaktivitäten.
Inferno spricht sich aus für:
-GEGEN DEN MODERNEN FUSSBALL
-Pro 50+1 Regel
-Gegen Rassismus
-Gegen Sexismus
-Gegen 3.Hlabzeit sowie Linker und Rechter Gewalt
-Pro Pyro
-Gegen Polizeiwillkür
Inferno Bonn nimmt eine neutrale politische Haltung an.
Wir hoffen dieser Text konnte euch mehr Aufschluss über unsere neue Fan-Gruppe Inferno Bonn geben. Wir sind gerne bereit mehr Auskunft zu geben und stehen für weitere Fragen weiterhin zu Verfügung. Wir freuen uns auf jedes weiteres Mitglied. Schöne Grüsse Inferno Bonn
Zuletzt von domme am Fr Jun 11, 2010 4:31 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet